Der Eltern-Kind-Pfad für Niederösterreich

2. Geburt und die ersten Wochen danach

Nach der Geburt (1.–8. Woche): 

Meldepflicht: 

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis beim Standesamt oder Krankenhaus beantragen.  
  • Möglichkeit über ID-Austria: Digitales Amt 
  • Wenn man nicht verheiratet ist: die Vaterschaftsanerkennung   
  • Wenn man nicht verheiratet ist: Überlegung wegen der Unterschrift für Obsorgerecht  
  • Meldezettel für das Kind bei der Gemeinde anmelden oder über das Krankenhaus  
  • Reisepass kann beantragt werden (Gemeinde oder Meldeamt) 
    Achtung: der erste Reisepass ist nur ein Jahr gültig! 
     

Finanzielle Unterstützung

  • Familienbeihilfe
  • Karenzmodelle
  • Papamonat und Elternkarenz: Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Unterstützungen für Väter.

Versicherung:

  • Automatische Mitversicherung bei einem Elternteil  
  • Bei falls unterschiedlichen Versicherungen der Eltern ( beispielsweise BVA/ÖGK): Informationen bezüglich unterschiedlicher Leistungserbringung  bei den Versicherungsträgern einholen
  • E-Card: wird automatisch per Post zugesendet


Karenz-Modelle fixieren: (bis zur achten Woche nach der Geburt fixieren)
 

  • Endgültige Karenzplanung mit dem Arbeitgeber abstimmen.  
  • Möglichkeiten für Elternteilzeit oder Karenzwechsel prüfen.  

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